Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung zu Angeboten der Hundeschule anerkannt.
§ 1 Vertragsabschluss
Ein
Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung bei der Hundeschule
zustande, eine separate schriftliche Bestätigung erfolgt seitens der
Hundeschule regelmäßig nicht. Mit der Teilnahme am Angebot der
Hundeschule erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen der
Hundeschule an.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Anleitung, Ausbildung und Begleitung von Mensch und Hund mit verschiedenen Trainingszielen in Gruppen und Einzelterminen. Geschuldet wird ein fachgerechtes Training, das im pflichtgemäßen Ermessen der Hundeschule steht. Bestimmte Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie dafür wird ausdrücklich ausgeschlossen. Art und Umfang des Trainings richten sich nach den separat beschriebenen Angeboten.
§ 3 Anmeldung
Besonderheiten
die bei Trainingseinheiten Berücksichtigung finden sollten sind der
Hundeschule mit der Anmeldung anzuzeigen, insbesondere körperliche
Beeinträchtigungen und Läufigkeit der Hündin. Stehen Einschränkungen dem
Training entgegen, kann die Hundeschule das Mensch-Hund-Team ganz oder
teilweise vom Training ausschließen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
Wenn
Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne
Ihre Einwilligung weiter.
Der/Die Teilnehmer/in steht der Hundeschule dafür ein, eine gültige Privat- sowie Hundehalterhaftpflichtversicherung, mit ausreichender Deckung abgeschlossen zu haben, eine Grundimmunisierung gegen Tollwut bei seinem/ihrem Hund durchgeführt zu haben sowie in Zukunft durchzuführen und dieses auf Anfrage nachzuweisen. Der Hund ist mittels eines Transponders gekennzeichnet und registriert. Er/Sie versichert, dass sein/ihr Hund frei von ansteckenden Erkrankungen und/oder Parasitenbefall (Flöhe, Milben, etc.) ist. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der/die Teilnehmer/in auf Schadenersatz. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung für Teilnehmer/innen und Hund sowie Begleitpersonen.
§ 5 Training
Während
des Trainings ist den Vorgaben der Hundeschule und ihrer
Mitarbeiter/innen Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer
Teilnehmer/innen, Hunde oder Begleitpersonen insbesondere durch nicht
ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist
auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung
schmerzverursachender Mittel wie Würge-, Stachel- und Elektrohalsbänder
sind verboten.
§ 6 Haftung
Die
Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten
Trainings entstehen. Die Hundeschule übernimmt weiterhin keinerlei
Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die
teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch
den/die Teilnehmer/in auf die Teilnahmebedingungen, gerade den
bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme,
jeder Besuch, jedes Training der teilnehmenden Personen und Hunde an den
Unterrichts- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt für das gesamte Angebot der
Hundeschule. Ebenfalls übernimmt die Hundeschule keine Haftung für
Schäden, die von Dritten (Begleitpersonen) oder deren Hunden
herbeigeführt wurden. Die Teilnehmer haften für alle von sich oder von
ihrem Hund verursachten Schäden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt spätestens bei Trainingsbeginn in bar. Die Preise enthalten gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.
§ 8 Rücktritt des Teilnehmers/ der Teilnehmerin
Der/Die
Teilnehmer/in kann vor Beginn der ersten Kurstrainingseinheit
zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. Vereinbarten
Einzeltermin sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, andernfalls
gilt die Trainingseinheit grundsätzlich als kostenpflichtig erteilt.
Nimmt der/die Teilnehmer/in, ohne zurückzutreten oder rechtzeitig
abzusagen, an dem Training ohne triftige Gründe nicht teil, so schuldet
er das vereinbarte Entgelt. Sagt ein/e Teilnehmer/in einen vereinbarten
Termin aus triftigen Gründen ab, wird die Hundeschule ihm im Rahmen
ihrer Möglichkeiten einen anderen Termin anbieten.
§ 9 Rücktritt durch die Hundeschule
Die
Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn
bei Gruppenausbildungen eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
oder wenn sonstige Gründe wie z. B. Witterung eine Durchführung des
Unterrichts auf absehbare Zeit ausschließen. Sie behält sich vor,
einzelne Stunden aus triftigen Gründen, wie z. B. im Krankheitsfalle zu
verlegen und die Verlegung, soweit möglich, rechtzeitig den
Teilnehmern/innen mitzuteilen.
§ 10 Abbruch der Ausbildung durch den Halter
Erfolgt
seitens des Hundehalters nach Beginn des Trainings ein Abbruch der
vereinbarten Leistung, aus welchen Gründen auch immer, werden die
Kursgebühren nicht erstattet. Ein Anspruch auf Minderung oder
Rückzahlung des Entgeltes für ein zumindest zur Hälfte durchgeführtes
Training besteht nicht.
§ 11 Abbruch der Ausbildung durch die Hundeschule
Erfolgt seitens der Hundeschule nach Beginn des Trainings ein Abbruch der vereinbarten Leistung aus wichtigem Grund, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
§ 12 Freilauf der Hunde
Sofern es für das Training förderlich ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder andere übung frei zu lassen. Der/Die Teilnehmer/in handelt eigenverantwortlich und trägt das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
§ 13 Sonstiges
Die Teilnehmer/innen gestatten der Hundeschule die Anfertigung von Lichtbildern und Videofilmen von Trainings-einheiten und deren auch kommerzielle Verwertung. Die Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen und Fotos des Einzel- oder Gruppentrainings durch die Teilnehmer/innen oder dessen/deren Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem/der Teilnehmer/in sowie dem/der Trainier/in gestattet. Die entstandenen Materialien dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht öffentlich präsentiert oder kommerziell verwendet werden. Von der Hundeschule gefertigte und den Teilnehmern/innen überlassene Materialien dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung der Hundeschule zugänglich gemacht werden. Wir weisen unsere Teilnehmer/innen darauf hin, dass unsere Natur durch uns und unsere Hunde nicht beschädigt oder verschmutzt werden darf.